Allgemeine Geschäftsbedingungen Wheelpark

1. Betreiberin

1.1. Der Wheelpark wird von der Wheelpark AG betrieben.

1.2. Alle Vereinbarungen über die Benutzung des Wheelparks kommen zwischen den Kunden und der

Wheelpark AG zustande.

2. Risiko und Haftung

2.1. Der Wheelpark entspricht den Vorgaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und wird regelmässig

inspiziert und gewartet.

2.2. Dennoch bringt die Benutzung des Wheelparks Gefahren mit sich, die auch bei grösstmöglicher Sorgfalt und

bei Einhaltung der Verhaltensregeln Verletzungen oder Sachschäden zur Folge haben können.

2.3. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiberin und ihre Hilfspersonen haften nicht für

die Verwirklichung der den im Wheelpark ausgeübten Sportarten immanenten Risiken.

2.4. Die Versicherung ist Sache der Kunden.

2.5. Die Betreiberin garantiert keine Überwachung. Jeder Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der

Verhaltensregeln, die Einschätzung seiner Fähigkeiten, den einwandfreien Zustand der Sportgeräte und eine

ausreichende Schutzausrüstung.

2.6. Halten Drittanbieter in den Räumlichkeiten des Wheelparks Anlässe ab, tragen sie die volle Verantwortung

für ihre Teilnehmer.

3. Verhaltensregeln

3.1. Für die Benutzung der Anlagen des Wheelparks gelten Verhaltensregeln. Diese sind gut sichtbar und

verständlich ausgeschildert. Bei Unklarheiten ist vor der Nutzung das Personal zu konsultieren.

3.2. Jeder Nutzer des Wheelparks muss die Verhaltensregeln und die Weisungen des Personals befolgen.

3.3. Bei der Benutzung der Anlagen besteht ausnahmslos Helmpflicht.

3.4. Die Nutzung ist den jeweiligen Bedingungen, den eigenen Fähigkeiten und den anderen Nutzern anzupassen.

3.5. Die Nutzer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen.

3.6. Die Nutzung des Wheelparks unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Das Rauchen ist in

sämtlichen Innenbereichen untersagt.

3.7. Bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln oder Missachtung der Weisungen des Personals, ist die Betreiberin

befugt, die weitere Nutzung des Wheelparks zu untersagen. Bei schweren Verstössen oder im

Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung

des Kaufpreises.

3.8. Die Nutzer haften gegenüber der Betreiberin und Dritten vollumfänglich für die vorsätzliche oder

grobfahrlässige Verursachung von Sach- und Personenschäden.

4. Kinder und Jugendliche

4.1. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Wheelpark nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person benutzen.

4.2. Wer jünger als 18 Jahre alt ist muss vor der ersten Benutzung des Wheelparks eine Einverständniserklärung

vorweisen. Diese muss von den Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Formulare

können am Eingang oder auf der Homepage des Wheelparks bezogen werden.

5. Abonnemente und Tageseintritte

5.1. Die Preise für Abonnemente und Tageseintritte sind am Eingang und auf der Homepage des Wheelparks

publiziert.

5.2. Der Kauf eines Tageseintritts berechtigt den Kunden zur Nutzung des Wheelparks während den

Öffnungszeiten an einem bestimmten Tag.

5.3. Der Kauf eines Abonnements berechtigt den Kunden zur Nutzung des Wheelparks während eines

bestimmten Zeitraums, jeweils während den Öffnungszeiten.

5.4. Tageseintritte und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Nichtbenutzung besteht kein

Recht auf Rückerstattung.

5.5. Tageseintritte und Abonnemente sind am Eingang vorzuweisen. Sie verfallen bei missbräuchlicher

Verwendung ohne Recht auf Verbilligung oder Rückerstattung. Die Betreiberin kann sowohl dem Inhaber als

auch der unbefugten Drittperson ein Hausverbot erteilen.

5.6. Es besteht die Möglichkeit den Wheelpark nach Absprache privat zu Mieten.

6. Öffnungszeiten

6.1. Die Öffnungszeiten sind am Eingang ausgeschildert und auf der Homepage publiziert.

6.2. Ausnahmen werden frühzeitig auf der Homepage bekanntgegeben.

6.3. Bei grossem Besucheraufkommen hat die Betreiberin das Recht die Nutzung zu regulieren.

6.4. Verkürzte Öffnungszeiten, die Regulierung der Nutzung oder die Schliessung einzelner Anlagen zur Wartung

berechtigen nicht zu einer Verbilligung oder Rückerstattung des Kaufpreises.

7. Datenschutz

7.1. Die beim Kauf eines Tageseintritts oder Abonnements übermittelten persönlichen Daten werden vertraulich

behandelt. Die Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich zur Vertragserfüllung oder zur

Zahlungsabwicklung.

7.2. Die Kunden sind einverstanden, dass die Wheelpark AG die Daten für eigene Zwecke, wie Werbung und

Statistik, verwenden und im In- und Ausland bearbeiten darf.

8. Videokameras

8.1. Aus Sicherheitsgründen wird die Anlage in den öffentlichen Bereichen Videoüberwacht.

8.2. Die Aufnahmen werden zeitecht vom Personal eingesehen und nach 7 Tagen gelöscht.

8.3. Bei Unfällen ist es untersagt jegliche Video oder Foto Aufzeichnungen zu tätigen.

9. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

9.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beim Eingang und auf der Homepage jederzeit einsehbar.

9.2. Mit dem Kauf eines Tageseintritts oder Abonnements erklärt sich der Kunde mit den aktuell geltenden AGB

einverstanden.

9.3. Die Betreiberin kann die AGB jederzeit ändern, insbesondere wenn gesetzliche Bestimmungen es erfordern

oder es zur Verbesserung der Abwicklung der Geschäftstätigkeit nötig ist.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der Wheelpark AG ist ausschliesslich schweizerisches

Recht anwendbar.

10.2. Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung des Wheelparks ist Sarnen.